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Kommissionen

Gemäß § 12 der Satzung der Deutschen Gesellschaft für Neurochirurgie bildet die Gesellschaft ständige Kommissionen und Ad-hoc-Kommissionen. Die Vorsitzenden der ständigen Kommissionen werden von der Mitgliederversammlung für vier Jahre gewählt und werden Mitglieder des Beirats. Wiederwahl ist zulässig. Sie wählen im Einvernehmen mit dem Vorstand die Mitglieder ihrer Kommissionen selbst. Ad-hoc-Kommissionen können vom Vorstand und Erweiterten Vorstand zur Bearbeitung besonderer Fragen eingesetzt werden. Die Ergebnisse ihrer Arbeit werden vom Vorstand der Mitgliederversammlung vorgelegt.

Digitalisierung
S. ROSAHL, Erfurt
Amtsperiode: 2026–2030

Erlösentwicklung
M. MESSING-JÜNGER, Sankt Augustin
Amtsperiode: 2026–2030

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Frauen in der Neurochirurgie – offen für alle
M.-T. FORSTER, Frankfurt
Amtsperiode: 2026 – 2030

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Geschichte der Neurochirurgie
U. EISENBERG, Berlin
Amtsperiode: 2026–2030

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Internationale Beziehungen
I.Y. EYÜPOGLU, Dresden
Amtsperiode: 2026–2030

Technische Standards und Normen  
J. K. KRAUSS, Hannover
Amtsperiode: 2026–2030

Wissenschaftliches Programm der Jahrestagung  
Vorstand, NCA Ressortsprecher, habilitierten Mitglieder des erweiterten Vorstandes, Sektionssprecher, Tagungspräsident und zugewählte Mitglieder (gem. Beschl. 20.09.2019, Berlin)